KIBerufsgeheimnis
Erstgespräch

KI für Rechtsanwälte und Notare

„Das haben wir doch schon einmal bearbeitet.“ Aber wo?

In Ihren Akten stecken Stunden sorgfältiger Arbeit: Argumentationen, Prüfungen, bewährte Formulierungen. Wenn diese Vorarbeit im entscheidenden Moment nicht greifbar ist, beginnt die Arbeit erneut.

Machen Sie Ihren erschlossenen Aktenbestand durchsuchbar und für neue Aufgaben nutzbar. Mit einem KI-Arbeitsplatz auf Ihrer eigenen Infrastruktur und Quellenbelegen zur Prüfung.

Der Moment, in dem es konkret wird

Ein Mandant ruft an. Sie sind sofort im Fall.

Herr Berger möchte wissen, ob seine Kündigungsschutzklage eingereicht wurde. Gestern hat er außerdem eine Stellenanzeige seines Arbeitgebers geschickt; die ausgeschriebene Position klingt auffällig nach seiner bisherigen Tätigkeit. Die zuständige Kollegin ist heute nicht im Haus.

Freitag, 09:12 Eingehender Anruf · Mandant Berger · Akte 2026-0418
Frage

Wo stehen wir im Fall Berger? Zeige mir den bisherigen Verlauf, die Begründung des Arbeitgebers, die Klagefrist und die noch fehlenden Unterlagen. Was ergibt sich aus der gestern eingegangenen Stellenanzeige?

Die Akte im Überblick Fiktiver Beispielfall · Sachstand 25.09.2026

03.09.2026 Herr Berger erhält die schriftliche Kündigung zum 31.12.2026.
Beleg in der Akte

Kündigungsschreiben, 1 Seite · Empfangsbestätigung mit Zugangsdatum

07.09.2026 Im Erstgespräch erklärt er, seine Aufgaben würden weiterhin benötigt und seien bereits auf zwei Kollegen verteilt.
Beleg in der Akte

Gesprächsvermerk vom 07.09., 2 Seiten

10.09.2026 Der Arbeitgeber führt die Zusammenlegung zweier Teams und den dauerhaften Wegfall der Position an. Eine andere Beschäftigungsmöglichkeit bestehe nicht.
Beleg in der Akte

Schreiben der Arbeitgebervertretung vom 10.09., 3 Seiten

18.09.2026 Die Kündigungsschutzklage wird beim Arbeitsgericht eingereicht.
Beleg in der Akte

Klageschrift, 9 Seiten · elektronischer Eingangsbeleg vom 18.09.

24.09.2026 Frist Die vorgemerkte Dreiwochenfrist endet. Die Klage ist laut Eingangsbeleg bereits am 18.09. eingegangen.
Beleg in der Akte

Fristenvermerk, anwaltlich geprüft · § 4 KSchG, Frist ab Zugang der schriftlichen Kündigung

24.09.2026 Neu Herr Berger übersendet eine Stellenanzeige mit teilweise übereinstimmenden Aufgaben.
Beleg in der Akte

Mandanten-E-Mail vom 24.09. · beigefügter Bildschirmausschnitt

Aktueller Sachstand

Die Kündigungsschutzklage wurde eingereicht. Eine gerichtliche Terminmitteilung ist in den bisher erfassten Unterlagen nicht enthalten. Der Arbeitgeber beruft sich auf den Wegfall der Position, der Mandant bestreitet, dass der Beschäftigungsbedarf entfallen ist.

Neu seit gestern

Die Stellenanzeige nennt Kundenbetreuung und Angebotskoordination. Beide Aufgaben stehen auch in Herrn Bergers bisheriger Tätigkeitsbeschreibung.

Ob es sich um eine geeignete Weiterbeschäftigungsmöglichkeit handelt, ist offen. Gesellschaft, Standort, Anforderungsprofil und Besetzungszeitpunkt sind abzugleichen.

Noch benötigte Unterlagen

  • Vollständige Stellenanzeige mit Veröffentlichungsdatum und Link
  • Aktuelle Aufgabenverteilung nach der behaupteten Zusammenlegung
  • Unterlagen zur Sozialauswahl, soweit erforderlich
  • Unterlagen zur Betriebsratsanhörung, sofern ein Betriebsrat besteht

Vorbereiteter nächster Schritt

Ein Entwurf für die Rückmeldung an Herrn Berger liegt zur Prüfung bereit. Er bestätigt den Klageeingang und bittet um die vollständige Stellenanzeige.

Die mögliche Bedeutung für das Verfahren ist als Prüfpunkt für die zuständige Anwältin markiert, nicht als Einschätzung formuliert.

Illustratives Beispiel · fiktive Unterlagen, fiktive Beteiligte

Jede Aussage führt zur zugehörigen Unterlage. Sie prüfen den Zusammenhang und entscheiden über das weitere Vorgehen. Die Frist bleibt ein anwaltlich geprüfter Vermerk, keine Rechnung des Systems.

Was dabei auf dem Spiel steht

Wenn Vorarbeit nicht auffindbar ist, wird sie noch einmal geleistet.

Die Suche betrifft selten nur eine Person. Eine Kollegin wird unterbrochen. Ein weiterer Ordner wird geöffnet. Schließlich entsteht eine neue Fassung dessen, was an anderer Stelle bereits sorgfältig ausgearbeitet wurde.

Ihre Kanzlei hat diese Arbeit schon bezahlt

Ein erschlossener Wissensbestand macht sie wieder zugänglich, innerhalb der jeweils geltenden Zugriffsrechte. Für die Recherche. Für die Aufbereitung eines Sachverhalts. Für den nächsten Entwurf.

Die entscheidende Frage

Dafür einer KI Zugriff auf Mandatsunterlagen geben?

Genau hier muss der Aufbau stimmen.

Verarbeitung vor Ort Wissensbasis und Sprachmodell laufen auf Ihrer eigenen Infrastruktur. Für diese Verarbeitung wird kein externer KI-Dienst benötigt.
Rechte vorher geklärt Welche Personen welche Inhalte nutzen dürfen, wird vor der Einführung festgelegt und geprüft.
Zugriffe benannt Auch mögliche Zugriffe bei Einrichtung und Wartung werden geregelt, statt stillschweigend vorausgesetzt.

Sie sollen nachvollziehen können, wo Ihre Daten verarbeitet werden und wer Zugang erhält.

Der erste Schritt

Nehmen wir eine Aufgabe, bei der Ihre Kanzlei heute Zeit verliert.

Daran prüfen wir, ob der Ansatz für Sie trägt. Wir wählen einen geeigneten Bestand, erschließen die Unterlagen und erproben den Arbeitsplatz mit vereinbarten Fragen.

Woran Sie es messen

Findet er die relevanten Passagen? Sind die Quellen nachvollziehbar? Unterstützen die Ergebnisse die tatsächliche Bearbeitung? Auf dieser Grundlage entscheiden Sie über den weiteren Ausbau.

Was im Einstieg enthalten ist, und was später kommt

Im Einstieg: Aktenrecherche mit Fundstelle und Entwürfe aus eigenen Mustern und Vorarbeiten. Später möglich: Konfliktprüfung beim Erstkontakt, Sachstandsauskunft an Mandanten, Fristen und Wiedervorlagen, Anrufannahme außerhalb der Sprechzeiten. Die zweite Aufzählung ist ein Ausblick, kein Lieferumfang.

Müssen wir vorher unsere Ablage neu organisieren?

Nein. Wir erschließen einen geeigneten Ausschnitt, nicht den gesamten Bestand. Welcher das ist, ergibt die Bestandsaufnahme. Nebenbei entsteht eine Übersicht, wo die Ablage heute auseinanderläuft.

Wer betreut das anschließend?

Das wird vor der Umsetzung festgelegt, nicht danach: Aktualisierungen, Datensicherung, Benutzerverwaltung und Hilfe bei Störungen. Sie erhalten schriftlich, was eingerichtet wird, wer es betreut und welche einmaligen und laufenden Kosten damit verbunden sind. Was Ihre IT übernimmt und wo zusätzliche Unterstützung nötig ist, gehört in dieselbe Aufstellung.

Was muss unser Team können?

Keine KI-Entwicklung. Eine verständliche Einweisung und klare Regeln für die tägliche Nutzung. Art. 4 KI-VO verlangt seit dem 02.02.2025, dass Beschäftigte über ausreichende KI-Kompetenz verfügen; die Einweisung wird dokumentiert.

Wie lange dauert das?

Der Zeitplan richtet sich nach Umfang, Qualität der Unterlagen und nötigen Anbindungen. Technische Voraussetzungen, Betreuung und Kosten klären wir vor der Umsetzung.

Über mich

Aus meiner Arbeit in Audit und Compliance kenne ich dieses Problem.

Dokumentation ist vorhanden. Erfahrung auch. Trotzdem kostet es Mühe, beides im richtigen Moment zusammenzubringen.

Seit fünfzehn Jahren arbeite ich an der Schnittstelle von Anforderungen, Prozessen und Systemen. Diesen Blick bringe ich in den Aufbau Ihres KI-Arbeitsplatzes ein: Welche Aufgabe soll er erleichtern? Welche Informationen braucht er? Welche Regeln muss der Betrieb einhalten?

Gesprächsangebot

Welche Vorarbeit würde Ihr Team gern schneller wiederfinden?

Bringen Sie ein Beispiel aus Ihrem Arbeitsalltag mit, ohne Namen, Dokumente oder Mandatsdetails. In dreißig Minuten besprechen wir, ob daraus ein sinnvoller Einstieg für einen lokalen KI-Arbeitsplatz werden könnte und welche Voraussetzungen dafür zu prüfen sind.

  • 30 Minuten, kostenfrei
  • Ohne Mandatsdaten
  • Direkt mit mir

Keine Rechtsdienstleistung im Sinne des RDG. Wir liefern die technische Grundlage, auf der Ihre Berufspflichten erfüllbar bleiben.